Rechtsprechung
LG Münster, 20.02.2001 - 8 S 520/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der Regelungen des Haustürwiderrufsgesetz (HausTWG) auf abgegebene Erklärungen; Schutz vor Überrumpelung zum Abschluss eines Vertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Mieterhöhung als Haustürgeschäft
Verfahrensgang
- AG Münster, 22.11.2000 - 48 C 6412/00
- LG Münster, 20.02.2001 - 8 S 520/00
Papierfundstellen
- WuM 2001, 610
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88
Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung …
Auszug aus LG Münster, 20.02.2001 - 8 S 520/00
Nach h.M. kommt diese Ausnahme insbesondere nicht in Betracht, wenn der Unternehmer die Unterredung in der Wohnung des Verbrauchers durch eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme veranlasst hat (so BGHZ 109, 127 m.w.N.).
- BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 94/17
Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer …
Hintergrund der Erstreckung des Verbraucherwiderrufs auf die Wohnraummiete ist vielmehr die Rechtsprechung zu dem früher geltenden Haustürwiderrufsgesetz, dessen Anwendungsbereich sich grundsätzlich auch auf Wohnraummietverträge erstreckte (siehe etwa OLG Koblenz [Rechtsentscheid], NJW 1994, 1418; OLG Braunschweig [Rechtsentscheid], NZM 1999, 996; LG Münster, WuM 2001, 610; jeweils zu § 1 HWiG in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung).